Der sektorale Heilpraktiker für Podologie
Es gibt viele medizinische Indikationen am Fuß, die Podologen nicht behandeln dürfen.
Der Sektorale Heilpraktiker gibt Podologen die
Möglichkeit viele dieser Indikationen rechtssicher zu behandeln ohne, dass diese eine Überweisung vom Arzt benötigen.
Mit der sektoralen Erlaubnis dürfen Podologen eigenständig verordnen, sind daher nicht an den Arzt weisungsgebunden und dürfen darüber hinaus eigenständig Anamnesen erstellen.
Patienten können die Rechnungen für Heilpraktikerleistungen bei ihrer Privatversicherung einreichen.
Nur wenige Krankenkassen übernehmen die Kosten anteilig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.